Karitativgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
außerordentlicher, jeweils frei vereinbarter oder observanzmäßiger Beitrag der Steuerpflichtigen zu unvorhergesehenen Ausgaben des Landesherrn oder des Reichs (im Kriegsfall).
sprachliche Erläuterung:
zu mlat. caritativus u. Geld (IV 13).
vgl.
Hilfsgeld (I 2),
Hilfsgeld (I 3).
Wort danach: Karitatenkoch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten