Karfaster
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Person, die sich einer Karene unterzieht und unter einem besonderen Friedensgebot steht; Richthofen,WB. 860.
sprachliche Erläuterung:
zu 2Kar oder zu Karene?
vgl.
Kar(ene)fasten.
Wort danach: Karfreitag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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