Wort davor: Karentengatter
Karenzjahr
Wortklasse: Neutrum
- Belegtext:
dem oder denselben [abwesenden Pfründeninhabern] soll nach verfliessung des carenzjahres, solange sie absentes sein und pleiben, des jahrs von ihren canonicaten
uffkunft nicht mehr als der dritte theil ... gereichet [werden]
Datierung: 1598
Region/Autor/Textsorte:
Calenberg-Göttingen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 898
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
carenz-jahr heißt ueberhaupt ein jahr, in welchem jemand die einkuenfte noch entbehren muß, die sonst mit seinem amte verknuepft sind
Datierung: 1787
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 40 S. 700
- Datierung: 1800
Fundstelle: RepRecht V 156
- Datierung: 1803
Fundstelle: Zeumer,QS.2 524
Faksimile
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 748
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1806
Fundstelle: Vahlkampf,Miszellen II 163
- Datierung: 1808
Fundstelle: Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 226
Wort danach: Karfaster
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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