Karenherr
sprachliche Erläuterung:
Bedeutung des Wortes und Herkunft des Bestimmungswortes unklar (vgl. Verhey,WaldmNdsachs. 61 und 62 mit der Schreibung und Deutung als 'Karrenherr' und der vermuteten Erklärung 'Inhaber der Strafgewalt' sowie Ehlert,Amelinghausen 11, wo auf die Wortbedeutung nicht eingegangen wird.
Wort danach: Karentengatter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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