Kardistelgeld
Erklärung:
Heiratsabgabe an den Leibsherrn, oft zur Bestätigung der Leibeseigenschaft.
sprachliche Erläuterung:
Zss. aus Kardendistel (Distelart, deren Kopf zum Aufrauhen v. Wollstoff benutzt wird, vgl. DWB. V 209f. s.v. Karde) oder Kardiß (Wollstoff für Frauenröcke, vgl. DWB. V 211) und Geld (IV).
vgl.
Bauermiete (I),
Bedemund (I),
Brautlauf (IV),
Hemdlaken,
Vogthemd.
Wort danach: Kardowatschstreich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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