Wort davor: Kardinal

Kardistelgeld
Erklärung: Heiratsabgabe an den Leibsherrn, oft zur Bestätigung der Leibeseigenschaft.
sprachliche Erläuterung: Zss. aus Kardendistel (Distelart, deren Kopf zum Aufrauhen v. Wollstoff benutzt wird, vgl. DWB. V 209f. s.v. Karde) oder Kardiß (Wollstoff für Frauenröcke, vgl. DWB. V 211) und Geld (IV).
vgl. Bauermiete (I), Bedemund (I), Brautlauf (IV), Hemdlaken, Vogthemd.

Wort danach: Kardowatschstreich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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