Wort davor: Kapturgericht
Kapturkosten
Wortklasse: Plural
Erklärung:
die bei der Ergreifung eines Straftäters entstandenen Unkosten.
vgl.
Atzgeld (I),
Atzkosten (I),
Atzungsgeld,
Atzungskosten,
Atzungsunkosten,
Kriminalkosten,
Malefizkost.
- Belegtext:
wegen angriff und ausliefferung der delinquenten, welche in einem derer cloesterlichen doerffer ... verbrochen und daselbst sofort nicht ergriffen werden, sollen selbige von der regierung zu S. mit
mannschafft gegen erstattung der captur- und atzungs-kosten dem closterlichen gericht und gefaengniß ueberliefert ... werden
Datierung: 1729
Kayserl. ... Commissions-Decret an e. ... Reichs- Versamml. de dato 4. Nov. 1767 [Ländertausch zwischen Frankreich und Nassau-Saarbrücken betr.] (Regensburg 1767) 65
- Belegtext:
daß von einem kriminalgerichte, in dessen bezirk der requirirte delinquent aufgebracht worden, jedesmahl ein mit der gehörigen obrigkeitlichen unterfertigung versehener ... ausweis der ergebenen kaptur-, atzungs- und abführungskosten ... dem andern kriminalgerichte zur ... nachherigen vergütung übergeben werde
Datierung: 1804
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. XVIII 365
Wort danach: Kapturrichter
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