Wort davor: Kapturaliengericht
Kapturbefehl
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
vorwiegend für Sachsen belegte Bezeichnung für den Arrestbefehl, durch den der Wechselschuldner auf Antrag des Wechselgläubigers nach erfolgloser
Vorlegung des Wechsels in den Wechselarrest gebracht wird, vereinzelt auch Haftbefehl für Kriminaltäter, vom Landesherrn beziehungsweise der Landesregierung erlassen.
Wortbildungshinweis: zu
Kaptur.
- Datierung: 1718
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 2080
- Datierung: 1721
Fundstelle: Zipffel,Händel V 7
- Belegtext:
captur-befehl ist ein von dem landes-fuersten an die unter-obrigkeit auf vorhergehende vorstellung ergangenes rescript, daß mit arretirung einer person verfahren werde, wird ...
in wechsel-sachen auf ansuchen eines glaeubigers wieder einen wechsel-debitorem gegeben, daß dieser nach beschehener production und recognition des wechsels in entstehender zahlung alsobald zum arrest gebracht [werde]
Datierung: 1733
Fundstelle: Zedler V 716
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 72
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- in Google Books
- Belegtext:
capturbefehl ... [wird] auch in inquisitionssachen bey wichtigen verbrechen ertheilet
Datierung: 1753
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 II 150
- Datierung: 1774
Fundstelle: Adelung I 1179
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1776
Fundstelle: CSax. I 1039
- Belegtext:
zu arretirung eines fluechtigen schuldners sind den kreditoribus, auf ihr ansuchen, offne kapturbefehle zu ertheilen
Datierung: 1792
Fundstelle: Schwarz,LausWB. I 265
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- Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V 144
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- Belegtext:
auch kann ihm [Wechselschuldner] nach vorlegung des originalwechsels ohne citation die wache gesetzt werden, in den messen, oder wo verdacht der flucht vorhanden, ohne daß es eines
besondern capturbefehls bedarf
Datierung: 1829
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Pöhls,HR. II 688
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Kapturgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten