Wort davor: Kapturaliengericht

Kapturbefehl
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: vorwiegend für Sachsen belegte Bezeichnung für den Arrestbefehl, durch den der Wechselschuldner auf Antrag des Wechselgläubigers nach erfolgloser Vorlegung des Wechsels in den Wechselarrest gebracht wird, vereinzelt auch Haftbefehl für Kriminaltäter, vom Landesherrn beziehungsweise der Landesregierung erlassen.
Wortbildungshinweis: zu Kaptur.

Wort danach: Kapturgericht

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