Wort davor: Kapphahn(s)lehen
Kapplaken
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
ursprünglich Laken, Tuch zu einer 1Kappe, dann Geldsumme zum Erwerb derselben und als solche zusätzlichen Vergütung, im Seerecht später die Sondervergütung,
die der Kapitän (II) beziehungsweise der Reeder vom Ladungsinteressenten erhält.
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kappelaken, zu 1Kappe (I, auch II?).
vgl.
Primgeld.
Sachhinweis:
L. Perels, Die Stellung d. Kapitäns im dt. Seehandelsrecht/ZHR. 58 (1906) 26-3.
- Belegtext:
vortmer cappelakene, de to Aken ofte to Kolne gemaket sin, de mach men wol here bringen
Datierung: 1327
Fundstelle: Nowgorod(7 Fassungen) 159
Faksimile
- Datierung: 1341/44
Fundstelle: WisbyStR. 141
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dat bovendien aen den religieus celebrant van deselve misse ... sullen ghegheven worden, voor een kaplaeken, s'jaers 24 guldens
Datierung: 1618
Fundstelle: Stallaert II 38
- Belegtext:
der schiffer ... [soll nicht] das caplacken, fals ihm solches von den rehdern zugestanden worden, so hoch bedingen, daß dadurch den rehdern an der fracht abbruch geschehe
Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. Kap. 5 Art. 2
- Belegtext:
kapplacken ... heißt bey der seehandlung ein gewisses geld ..., welche[s] nach ... seegebrauche der schiffer auf den kaufmannsschiffen fuer jede tonne von kaufmannswaaren ...
ueber das bedungene frachtgeld empfaengt; und dem wortverstande nach so viel heißen soll, als zu einer kappe oder einem kleide
Datierung: 1754
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 III 778
- Datierung: 1767
Fundstelle: BremWB. II 736
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1501
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Hennig,PreußWB. 116
- Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 34 S. 610
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 1517
- Datierung: 1830
Fundstelle: Pöhls,HR. III 417
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
kapplaken, schlechtweg geschrieben: kaplaken, primgeld, ein bei der seehandlung ... eingeführtes vorgeld, das der schiffer oder die schiffs-rheder, entweder ueberhaupt, oder per
seetonne, oder von jedem ballen, jeder kiste ... außer der gewoehnlichen ... fracht, fuer das kapp-laken erhalten sollen. in den connoissementen und see-contracten wird das kapp-laken meistens praemiengeld genannt
Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 187
- Belegtext:
im j. 1621 haben die ... executores von N. N. gekauft sein wohnhauß ... für 1050 mk. und 30 mk. kaplacken
Fundstelle: Schiller-Lübben II 427
Faksimile
Wort danach: Käpplein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten