Wort davor: Kapphahn(s)lehen

Kapplaken
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: ursprünglich Laken, Tuch zu einer 1Kappe, dann Geldsumme zum Erwerb derselben und als solche zusätzlichen Vergütung, im Seerecht später die Sondervergütung, die der Kapitän (II) beziehungsweise der Reeder vom Ladungsinteressenten erhält.
sprachliche Erläuterung: Nbf. Kappelaken, zu 1Kappe (I, auch II?).
vgl. Primgeld.
Sachhinweis: L. Perels, Die Stellung d. Kapitäns im dt. Seehandelsrecht/ZHR. 58 (1906) 26-3.

Wort danach: Käpplein

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