Wort davor: Kapphahn

Kapphahn(s)gut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gut (II), von dem Kapphähne zu leisten sind und dessen Eigenschaft als Erbzins- oder Lehengut im 18. Jh. umstritten ist.
vgl. Kapphahn(s)lehen.

Wort danach: Kapphahn(s)lehen

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