Wort davor: Kappelmönch

1kappen
Wortklasse: Verb

1kappen (I)
Erklärung: geistlich einkleiden.
Wortbildungshinweis: zu 1Kappe (I 1).

1kappen (II)
Erklärung: übertragene Bedeutung zu 1Kappe ( I 4 oder II 2): unkenntlich machen.

Wort danach: 2kappen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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