Wort davor: 1kappen

2kappen
Wortklasse: Verb
Erklärung: besonders im seemännischen Bereich: in einer Notlage abhauen, abschlagen.
sprachliche Erläuterung: zu germ. Wz. *kapp- (spalten), vgl. Kluge20 350.

Wort danach: Kappenacker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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