Wort davor: Kappengang

1Kapp(en)geld
Wortklasse: Neutrum

1Kapp(en)geld (I)
Erklärung: statt einer 1Kappe (I 2) in Geld zu leistende Abgabe des in ein Stift eintretenden Geistlichen.
sprachliche Erläuterung: SchwäbWB. IV 211; SchweizId. II 252.
vgl. Statutengeld.

1Kapp(en)geld (II)
vgl. Kappensate.
Wortbildungshinweis: zu 1Kappe (IV 3).
1Kapp(en)geld (III)
Erklärung: Dirnenlohn, auch Abgabe der Dirnen an die Obrigkeit?
sprachliche Erläuterung: zu 1Kappe ( I 4 oder II 2?).

Wort danach: 2Kapp(en)geld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten