2Kapp(en)geld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Grundzins, der meist zu Martini in 2Kappen oder auch in einem Geldbetrag,
dessen Höhe sich in einem festen Umrechnungsverhältnis nach der Anzahl der ursprünglich zu leistenden 2Kappen bestimmt, entrichtet wird.
vgl.
Freihühnergeld,
Gansgeld,
Hahnengeld,
Hühnergeld,
Huhnpfennig,
Junghuhngeld,
Kapaungeld.
Wortbildungshinweis: zu
Geld (IV 12),
2Kappe (I).
Wort danach: Kappengülte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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