Kappengang
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
einmaliger feierlicher Umzug der förmlich zum Domkapitel Paderborn zugelassenen Kappenherren (II), auch mehrere
Jahre nach der sechswöchigen Kappenzeit vorkommend und daher wohl ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der Ahnenprobe.
Sachhinweis:
Fr. v. Klocke, Westdeutsche Ahnenproben feierlichster Form im 16., 17. u. 18. Jh. (1940) 10ff.; W. Tack, Aufnahme, Ahnenprobe und Kappengang der Paderborner Domherren im 17. u. 18. Jh., in: ZWestf.
96, 2 (1940) 3ff.
Wort danach: 1Kapp(en)geld
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