Wort davor: Kaplaneikompetenz

Kaplaneipfründe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: die Pfründe (mit dem Amt verbundenes Vermögen und Einkommen) eines Kaplans (III, vereinzelt II).
Wortbildungshinweis: zu Pfründe.

Wort danach: Kaplaneizehnt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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