Wort davor: Kapitulationsjahr

Kapitulationsrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: der subjektive Rechtsanspruch der Wähler auf Ausstellung einer Kapitulation (III), im objektiven Sinne die Rechtspraxis bei Wahlkapitulationen ( Kapitulation III).

Wort danach: Kapitulationschluß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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