Wort davor: Kapitulationsjahr
Kapitulationsrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
der subjektive Rechtsanspruch der Wähler auf Ausstellung einer Kapitulation (III), im objektiven Sinne
die Rechtspraxis bei Wahlkapitulationen ( Kapitulation III).
- Belegtext:
wir [Bischof] haben ... diese zielsetzliche reichspraxis als die sicherste richtschnur in dem capitulationsrecht zu hilfe gerufen
Datierung: 1746
Fundstelle: ArchKathKR. 49 (1883) 357
- Belegtext:
es habe ... kaiserliche majestät ... 1727 in sachen des herrn kurfürsten von Köln contra das dortige domcapitel das uralte capitulationsrecht anerkannt und nur ... erinnert, dass
dasselbe nur dem kaiserlichen interesse und der wohlfahrt des römischen reichs nicht entgegen stehen sollte
Datierung: 1746
Fundstelle: ArchKathKR. 49 (1883) 357
- Belegtext:
wenn ... den churfuersten ein ganz unbedingtes capitulationsrecht zugestanden werden sollte, ... [besteht] gefahr fuer die reichsritterschaft ..., wenn
... in die reichsgesetze jede ihr nachtheilige bestimmung ohne ihre einwilligung eingerueckt werden koenne
Datierung: 1786
Fundstelle: Kerner,RRittersch. I 13
- Datierung: 1788
Fundstelle: Sartorius,StaatsrStifte I 2 S. 168
[weitere Angaben: Domkapitel]
- Datierung: 1793
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. IV 117f.
[weitere Angaben: Kurfürsten]
Wort danach: Kapitulationschluß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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