Wort davor: Kapitularzusammenkunft

Kapitulation
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: über frz. capitulation von mlat. capitulare (zu lateinisch capitulum Abschnitt, Hauptpunkt) = 'Punkt für Punkt aufzeichnen, festlegen' (vgl. MlatWB. II 232) entlehnt.

Kapitulation (I)
Erklärung: im allgemeinen Sinne ein Vertragspunkt oder der ganze in Kapitel (I) geteilte Vertrag.

Kapitulation (II)
Erklärung: insbesondere der Vertrag, mit dem sich jemand (Land, Stadt, Festung, militärische Einheit udgl.) dem Feind übergibt.
Kapitulation (III)
Erklärung: im kirchlichen und weltlichen Verfassungsrecht Urkunde mit den Zusagen eines zu Wählenden (meist: Bischof, deutscher Kaiser) an seine Wähler für den Fall seiner Wahl; meist Wahlkapitulation genannt.
Kapitulation (IV)
Erklärung: vertragliche Verpflichtung zu zeitlich befristetem Soldatendienst und das dadurch begründete Rechtsverhältnis.
vgl. Kapitulant.

Wort danach: Kapitulationseid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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