Wort davor: Kapitularurkunde
Kapitularverfassung
Wortklasse: Femininum
Kapitularverfassung (I)
Erklärung:
rechtliche Ordnung eines (Dom-) Kapitels (III 2).
vgl.
Kapitularstatut.
Kapitularverfassung (II)
Erklärung:
der durch die Macht und die Rechte der Domkapitel ( Kapitel
III 2) als Gegengewicht gegen weltliche Despotismus geprägte Verfassungszustand der geistlichen deutschen Staaten.
- Datierung: 1787
Friedr. Carl Moser, Über die Regierung der geistlichen Staaten in Deutschland (1787) Register (zu S. 166)
Wort danach: Kapitularvergleich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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