Wort davor: Kapitularurkunde

Kapitularverfassung
Wortklasse: Femininum

Kapitularverfassung (I)
Erklärung: rechtliche Ordnung eines (Dom-) Kapitels (III 2).
vgl. Kapitularstatut.

Kapitularverfassung (II)
Erklärung: der durch die Macht und die Rechte der Domkapitel ( Kapitel III 2) als Gegengewicht gegen weltliche Despotismus geprägte Verfassungszustand der geistlichen deutschen Staaten.

Wort danach: Kapitularvergleich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten