Wort davor: Kapitularkongregation
Kapitularkonsens
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Zustimmung, Einwilligung eines Kapitels ( III, IV).
- Belegtext:
wenn etwas in geistlichen sachen etwa vorgehen sollte, woraus das hochstift nutzen oder schaden zu erwarten hätte, [hat der Fürstbischof] jederzeit in allen solchen fällen den capitular-consens einzuholen
Datierung: 1683
Fundstelle: ArchKathKR. 49 (1883) 346
- Belegtext:
versprechen, der balley Sachsen [des Deutschen Ritterordens] capitular-consens zu approbirung dieses vergleichs zuverschaffen
Datierung: 1753
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. V 116
Wort danach: Kapitularkonsultation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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