Wort davor: Kapitularjungfernpräbende
Kapitularkasse
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Kasse (II) eines (Dom- oder Stifts-) Kapitels (III 2).
- Belegtext:
die mitglieder [des Domkapitels] sind teils capitular beamten, teils nicht; zu erstern gehoeren der decanus, welcher der capitular director ist, in so weit naemlich das capitul
dem praelaten entgegen gesezt wird. der domprobst besorgt das weltliche intereße des capituls, bisweilen verwaltet er aber auch das amt des decans. der vorsaenger ... dirigirt den gesang bei den canonischen
stunden. der domscholaster ist ueber das schulwesen gesezt; der custos hat die verwahrung der domkirche, so wie dem sacrista die heiligthuemer anvertraut sind; thesaurarius hat ... die verwaltung der capitularcaße
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 516
- Datierung: 1800
Fundstelle: RepRecht V 147 Anm.
Wort danach: Kapitularkongregation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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