Wort davor: Kapitularhausjungfer
Kapitularherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Kapitelsherr (II), auch bei Ritterorden.
vgl.
Kapitelsglied.
- Belegtext:
was in capitulo proponiert wird, das ein capitular hern berieren mag, solle derselb capitularherr ... vom capitulo abtretten und außerhalb der conclusion erwarten
Datierung: 1574
Fundstelle: SchlernSchr. 80 S. 31
- Belegtext:
ich [Oberamtmann] ... will auch ..., wan ich von einem dhombcapitull ... ersucht werde, einen oder zwen darzu verordnete capitular hern zu mir in die schloß
... nemmen, mir darin [Verwaltung] ... beistand zu thun
Datierung: 1581
Fundstelle: Kloe,WahlkapSpeyer 89
- Datierung: 1626
Fundstelle: BeitrMainz XIX 91 Anm. 33
- Datierung: 1685
Fundstelle: ZWestf. 98/99, 2 (1949) 51
- Datierung: 1706
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei XI 736
- Belegtext:
[die] capitularherren ... [haben] den freyherrn von V. zu einem thum-probsten canonicè erwaehlet ... und ... [päpstl.] confirmation ... ausgebeten
Datierung: 1707
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei V 122
- Datierung: 1720
Fundstelle: FreibDiözArch. 19 (1887) 290
- Datierung: 1725
Fundstelle: Heinemann,StatRErfurt 380
- Datierung: 1729
Fundstelle: Schneidt,Thes. II 2220
[weitere Angaben: Jäger bedürfen der Begleitung eines Kapitularherrn]
- Datierung: 1730
Fundstelle: MainfrJb. 14 (1962) 267
- Datierung: 1735
Fundstelle: FreibDiözArch.2 9 (1908) 235
- Datierung: 1735
Fundstelle: Riccius,AdelDeutschld. 515
- Belegtext:
machte man einen unterschied zwischen einem canonico und capitular-herrn dergestalt, daß zwar ein augspurger burger ein canonicus werden koenne, aber nicht in das capitel aufgenommen werden solle
Datierung: 1740
Fundstelle: Moser,StaatsrHochstAugsb. 94
- Datierung: 1741
Fundstelle: ZSchles. 4 (1862) 221
- Fundstelle: KurmainzHofKal. 1770 S. 3
- Belegtext:
der capitular ... das recht hat, ... der versammlung seines ordens oder seiner gesellschaft beyzuwohnen; bey den domstiftern und den ritterorden auch wohl ein capitular-herr
Datierung: 1774
Fundstelle: Adelung I 1178
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VII 641
- Datierung: 1781
Fundstelle: HistBeitrPreuß. I 344
[weitere Angaben: Paderborner Domkapitel besteht aus Kapitularherren und Domizellarherren]
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in den zeiten, da die domherren in den deutschen stiftern noch ein gemeinschaftliches leben fuehrten, nannten die kapitularherren sich fratres
Datierung: 1781
Fundstelle: MatStatNrhWestf. I 1 S. 176
- Belegtext:
derjenige, welcher zu einer kapitular-praebende ... zu gelangen denket, muß vorab eine domicellar-praebende von einem praelaten zu erlangen suchen. hat er die, so muß er erst aeltester domicellar
werden und dann warten, bis einer der kapitularherren abgehet, ehe er zur kapitularpraebende gelangen kann; wozu auch erfordert wird, daß er die weihung des subdiaconats habe
Datierung: 1781
Fundstelle: MatStatNrhWestf. I 1 S. 205
- Belegtext:
die ... capitular-herren [der Propstei Berchtesgaden] ... von graeflichen und freiherrlichen stand seyn mueßen
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 357
- Belegtext:
es sey ... herkommens, daß ein kapitular-herr ... bey errichtung seines letzten willens die solennitates juris communis nicht zu beobachten brauche
Datierung: 1798
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. I 276
Wort danach: Kapitularhof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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