Kapitulargesetz
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Bezeichnung für die von den Vorstehern des Fuldaer Domkapitels 1383 festgelegte und von dem erwählten Bischof beschworene Wahlkapitulation.
vgl.
Gesetz (III 3),
Kapitulation (III).
Wort danach: Kapitularglied
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