Wort davor: Kapitulargerechtsame

Kapitulargeschäft
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: (wichtige) Angelegenheit eines (Dom- oder Stifts-) Kapitels (III 2), die von den stimmberechtigten Kapitelsgliedern entschieden werden muß (Gegensatz: Entscheidung durch einzelnen Kapitularbeamten.
vgl. Kapitel(s)sache (I).

Wort danach: Kapitulargesetz

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