Kapitulargeschäft
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
(wichtige) Angelegenheit eines (Dom- oder Stifts-) Kapitels (III 2), die von den stimmberechtigten Kapitelsgliedern
entschieden werden muß (Gegensatz: Entscheidung durch einzelnen Kapitularbeamten.
vgl.
Kapitel(s)sache (I).
Wort danach: Kapitulargesetz
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