Wort davor: Kapitularfrau
Kapitularfräulein
Wortklasse: Neutrum und Femininum
Erklärung:
Kapitelfrau in einem dem Adel vorbehaltenen weiblichen (Stifts-) Kapitel (III 2).
vgl.
Kapitelsglied.
- Belegtext:
die ... fraw abdißin für sich undt nahmens dero capitularfrewleins ... diesen ... beruff ... unterschrieben [hat]
Datierung: 1685
Fundstelle: JbWestfKG. 3 (1901) 215
- Belegtext:
soll eine ... frau abtissin keine stiftsgüter ... nicht verkaufen, ... verwechseln ..., bis zuforderst der anwesenden capitular-fräulein gutfinden ... darüber vernommen, auch alle
vierteljahr die capitular-fräulein convociren, die capitulation verlesen
Datierung: 1694
Fundstelle: ClarenbergUB. 426
- Belegtext:
frau abdissin und einer jeden capitular-fräulein soll jeder zeit ... zu resigniren freistehen, aber eine qualificirte wieder einbringen
Datierung: 1694
Fundstelle: ClarenbergUB. 427
- Datierung: 1696
Fundstelle: Esser,Hohenlimb. 287
[weitere Angaben: Nachlaß eines Kapitularfräuleins fällt an seine gesetzlichen Erben]
- Belegtext:
wenn ein neu kapitularfräulein die ... residenz nicht halten wollte, dieselbe des residenzjahres renten karieren ... sollte
Datierung: 1716
Fundstelle: Esser,Hohenlimb. 284
- Datierung: 1717
Fundstelle: ClarenbergUB. 440
- Datierung: 1719
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. IV 163ff.
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: vor 1722
Fundstelle: GasterLsch. 281
[weitere Angaben: Eid der Koadjutorin in Gegenwart der Kapitularfräulein]
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1760
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. IV 6
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Kapitulargerechtsame
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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