Wort davor: Kapitlerskarren

Kapitulant
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Soldat, der sich für eine gewisse Dienstzeit durch Vertrag ( Kapitulation IV) verpflichtet.
sprachliche Erläuterung: zu mlat. capitulare, vgl. Etym. bei Kapitulation.

Wort danach: Kapitulantenzug

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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