Wort davor: Kapitulantenzug

1Kapitular
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: königlicher Erlaß (Gesetz, Verordnung im nicht-technischen Sinne) im fränkischen Reich der Karolinger, insbesondere Karls des Großen, durchweg in lateinischer Sprache abgefaßt, die deutsche Bezeichnung erst in der neuzeitlichen wissenschaftlichen Literatur gebraucht.
sprachliche Erläuterung: meist pl. Kapitularien, mlat. capitulare, pl. capitularia, von lateinisch capitulum 'Abschnitt', 'Artikel' (s. Kapitel I).
Sachhinweis: HRG.1 II 623ff. (Lit.).

Wort danach: 2Kapitular

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