1Kapitular
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
königlicher Erlaß (Gesetz, Verordnung im nicht-technischen Sinne) im fränkischen Reich der Karolinger, insbesondere Karls des Großen, durchweg in lateinischer Sprache abgefaßt, die deutsche
Bezeichnung erst in der neuzeitlichen wissenschaftlichen Literatur gebraucht.
sprachliche Erläuterung:
meist pl. Kapitularien, mlat. capitulare, pl. capitularia, von lateinisch capitulum 'Abschnitt', 'Artikel' (s. Kapitel I).
Sachhinweis:
HRG.1 II 623ff. (Lit.).
Wort danach: 2Kapitular
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