Wort davor: Kapitel(s)tag

Kapitelthesaurarier
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: das mit der Vermögensverwaltung betraute Kapitelsglied.
vgl. Kapitel(s)amt (I).

Wort danach: Kapiteltrühlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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