Wort davor: Kapitel(s)tag
Kapitelthesaurarier
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
das mit der Vermögensverwaltung betraute Kapitelsglied.
vgl.
Kapitel(s)amt (I).
- Belegtext:
wir burgermeister vnnd rahtt wollenn ... dem capittell thesaurarienn, kemmerern vnnd andernn deß capittelß officianten ... grunthure, creutzpfenning vnnd andere gefelle ... volgenn
Datierung: 1561
Fundstelle: HambGSamml. VIII 236
Faksimile
- digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- Belegtext:
nach einführung der kapitel wurden dignitarii unter den nammen der kapitelpröbste, -dechante, -kantoren, -thesaurariorum et -scholasticorum etc. bestellet,
welche letztere wegen pflicht des unterrichts der jugend noch etwas nüzliches zu thun hatten
Datierung: 1790
Fundstelle: Josephinismus III 474
Wort danach: Kapiteltrühlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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