Wort davor: Kapitelssaal
Kapitel(s)sache
Wortklasse: Femininum
Kapitel(s)sache (I)
Erklärung:
Angelegenheit eines Kapitels (III 2).
vgl.
Kapitulargeschäft.
Kapitel(s)sache (II)
Erklärung:
geistliche Angelegenheit im schwedischen Heer.
- Belegtext:
damit nun alle capitulssachen nicht weniger im felde als sonsten ordentlicher weise erkant und darüber geurteilt werden möge, so verordnen wir [Gustav Adolf]
hiermit in unserer armee ein consistorium ecclesiasticum, darinnen unser ältister hoff- und feldprediger präsident, die regiments und reutter prediger aber seine assessores ordinarij seyn sollen
Datierung: 1632
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 392
Kapitel(s)sache (III)
Erklärung:
einem (Land-) Kapitel (V) gehörender Gegenstand.
Wort danach: Kapitelsäckel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten