Wort davor: Kapitelrede
Kapitelsregistratur
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Aufbewahrungsraum der (amtlichen) Schriftstücke eines Kapitels ( III 2, V),
wie Kapitelsarchiv.
vgl.
Kanzleiregistratur.
- Belegtext:
[die] rechnung davon [capituls-haber] ... zur capituls-registratur ... gebracht werden könte
Datierung: 1717
Fundstelle: ClarenbergUB. 443
- Belegtext:
soll zur capituls-registratur die schlussel von allen dreien religionen, als frau abbatissinnen und zweien freilein, jeder einen schlussel haben, worin dan auch diese capitulation verschlossen
Datierung: 1717
Fundstelle: ClarenbergUB. 444
- Belegtext:
ihr [Dekan] sollt ... ueber ... beitraege und auflagen ... ein ... verzeichnis abfassen und dasselbe in der kapitels-registratur aufbewahren
Datierung: 1810
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 310
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kapitelsrente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten