Wort davor: Kapitelprokurator
Kapitelpropst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
oberster Würdenträger, Vorsteher eines Kapitels (III 2).
vgl.
Dompropst,
Kapitel(s)amt (I).
- Belegtext:
nach einführung der kapitel wurden dignitarii unter den nammen der kapitelpröbste, -dechante, -kantoren, -thesaurariorum et -scholasticorum etc. bestellet, welche letztere wegen
pflicht des unterrichts der jugend noch etwas nüzliches zu thun hatten
Datierung: 1790
Fundstelle: Josephinismus III 474
Wort danach: Kapitel(s)protokoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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