Wort davor: Kapitelsnotsache
Kapitelsnutzen
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu
Nutz (I).
- Belegtext:
solt man nach absterben itziger zwen pröffenjunferen kein mehe ... annemen ... [ihre Pfründe] soll ... nach ihrem tode zu gemeinem capitelsnutze gelegt werden,
kirch und stiftsgebeu damit gebeßert ..., schatzung bezahlt ... werden
Datierung: 1583
Fundstelle: ClarenbergUB. 351
- Datierung: 1583
Fundstelle: ClarenbergUB. 365
Wort danach: Kapiteloberamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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