Wort davor: Kapitelknecht

Kapitel(s)kollegium
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gesamtheit der vollberechtigten Kapitelsglieder eines Kapitels (III 2).

Wort danach: Kapitelskolligende

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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