Wort davor: Kapitelkammer
Kapitelkantor
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Kantor (B) in einem (Dom-, Stifts-) Kapitel (III 2).
vgl.
Kapitel(s)amt (I).
- Belegtext:
nach einführung der kapitel wurden dignitarii unter den nammen der kapitelpröbste, -dechante, -kantoren, -thesaurariorum et -scholasticorum etc. bestellet,
welche letztere wegen pflicht des unterrichts der jugend noch etwas nüzliches zu thun hatten
Datierung: 1790
Fundstelle: Josephinismus III 474
Wort danach: Kapitelkastenster
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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