Kapitelsjura
Wortklasse: Plural
Erklärung:
Gebührenerhebungsrecht der Kanzlei eines geistlichen Ritterordens, auch die Gebühren selbst.
vgl.
Kanzleijura.
Wort danach: Kapitelsjurisdiktion
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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