Wort davor: Kapitel(s)jungfrau

Kapitelsjura
Wortklasse: Plural
Erklärung: Gebührenerhebungsrecht der Kanzlei eines geistlichen Ritterordens, auch die Gebühren selbst.
vgl. Kanzleijura.

Wort danach: Kapitelsjurisdiktion

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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