Wort davor: Kapitelgemein(d)e
Kapitelgeneral
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Generalkapitel ( Kapitel IV) der
Brüder vom gemeinsamen Leben (Windesheimer Kongregation).
- Belegtext:
ein würdig capittel general von Windesheim ... will sich auch den anspruch auff das kloster Bordesholm, dazu sie vermeinen berechtiget zu sein, vorbehalten haben. und kan das gapittel-general
[so] solchen vertrag [zwischen dem fürstl. gottorffischen gevolmaechtigen und dem probst zu B. über die aus selbigen closter entführte sachen] geschehen lassen, jedoch ihren rechten unverfaenglich
Datierung: 1566
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 565
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Wort danach: Kapitelsglied
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