Wort davor: Kapitel(s)dörnze
Kapitelseid
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
1Eid des Kapitelsherrn.
- Belegtext:
also ratificiren ... wir [dechant senior residens und capittel der thuemb-kirchen] ... alle vorige unterredung, handlungen, abschiede ... bey unseren geschwornen capittels eyde, dakegen ... nicht zu handlen
Datierung: 1577
Fundstelle: Staphorst,HambKG. I 2 S. 376
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
bezeugt er bei seinem capitels-eid
Datierung: 1765
Fundstelle: Winteler,Glarus II 233
Wort danach: kapitelfähig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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