Wort davor: Kapitation(s)schatzung
Kapitation(s)steuer
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
staatliche Kopfsteuer, die von allen Untertanen nach Klassen zu entrichten ist.
vgl.
Kapitation(s)geld,
Kapitation(s)schatzung,
Kopfgeld.
- Belegtext:
eine erträgliche capitationsteur beim ganzen lande und allen städten ... ausschreiben
Datierung: 1644
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 351
- Datierung: 1653
Fundstelle: Moser,Beitr. 12
- Datierung: 1681
Fundstelle: Dähnert,Samml. III 1116
- Datierung: 1694
Fundstelle: Dähnert,Samml. III 1131
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: JbDüsseld. 48 (1956) 104
- Datierung: um 1711
Fundstelle: Mülfarth,JülBergLandstände 150
- Datierung: 1748
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 542
- Datierung: 1749
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 558
- Belegtext:
die beste art einer außerordentlichen abgabe, die man in nothfaellen des staats anrathen kann, ist ohne zweifel ein auf gute art eingerichtetes allgemeines kopfgeld oder eine capitations-
und wuerdensteuer. in derselben muessen alle unterthanen, geistliche und weltliche, nach ihrem stande und wuerden in gewisse classen und abtheilungen gebracht seyn, und je vornehmer
und ansehnlicher jemand ist, desto hoeher muß er in diese capitationssteuer angesetzet sein
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 443
[weitere Angaben: ebd. 341]
Faksimile
- Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VII 640
- Datierung: 1788
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 44 S. 54
Wort danach: Kapitel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten