Wort davor: Kapitänscharge

Kapitän(s)dienst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: in Hamburg an den Meistbietenden verpachtetes städtisches Amt zur Führung der Nachtwache.

Wort danach: Kapitängeneral

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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