Wort davor: Kapitalvorschuß

Kapitalwert, Kapitalswert
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Geldwert einer Sache (Liegenschaft, Fahrnis) oder eines Rechts und dergleichen.

Wort danach: Kapitalzahlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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