Wort davor: Kapitalsumme
Kapitalsteilung
Wortklasse: Femininum
- Belegtext:
hat der creditor das recht, die unterpfande um capital und zins soweit anzugreiffen, als solche ihme verschrieben sind, ... weil keine zins- und capitals-theilung so angenohmen
ist, daß dadurch der creditor in seinem recht, sich so gut als er kann bezalt zu machen, eingeschraenket werde
Datierung: 1702
Fundstelle: Kothing,RQ. 224
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Wort danach: Kapitaltilgung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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