Wort davor: Kapitalstock

Kapitalstrafe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: besonders schwere Strafe, meist Todesstrafe.
vgl. Hauptstrafe (I), kapital (II), Kapitalverbrechen.

Wort danach: Kapitalsumme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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