Wort davor: kapitalmäßig

Kapitalpfandbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: für empfangenes Kapital (II 3) dem Kapitalgeber ausgestellter Pfandbrief.

Wort danach: Kapitalposten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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