Wort davor: Kapitalheimzahlung
Kapitalherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Bedeutung?
- Belegtext:
wird hiermit verordnet, daß die zinßherren denen capitalherren gleich die hofstaetten, worauf sie den zins zu fordern haben, entweder selbst bebauen ...
Datierung: 1708
Fundstelle: Heinemann,StatRErfurt 207
Wort danach: Kapitalist
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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