Kapitalfall
Erklärung:
besonders schwere Straftat und der Prozeß darüber.
vgl.
Kapitalverbrechen.
Wortbildungshinweis: zu
kapital (II),
Fall (IV 2),
Fall (IV 1).
Wort danach: Kapitalfonds
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten