Wort davor: Kapitaldienstvergehung
Kapitalseigenschaft
Wortklasse: Femininum
- Belegtext:
[das] verlangen der zinsen hat nicht in der capitalseigenschaft der forderung, sondern in dem verzuge bei der zahlung ihren grund
Datierung: 1810
Fundstelle: Rabe,PreußG. X 411
Wort danach: Kapitaleinlage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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