Wort davor: Kapitalsaufbringgeld
Kapitalaufkündigung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Kündigung ( Aufkündung I) von Kapital (II 3).
sprachliche Erläuterung:
auch Kapitalien-.
vgl.
Kapitalseinziehung,
Kapitalkündigung.
- Datierung: 1768
Fundstelle: SammlBadDurlach II 250
- Belegtext:
capitalsaufkündigungen des vormundes sind auch ohne besondre obervormundschaftliche approbation in ansehung des schuldners gültig
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 18 § 497
- Datierung: 1807
Fundstelle: Rabe,PreußG. IX 95
- Datierung: 1815
Fundstelle: SammlBadStBl. III 130
- Belegtext:
ueber die capital-aufkuendigungen wird ... von jedem buchhalter [der staats-schulden-zahlungskasse] ein ... vormerkungs-register gefuehrt, in welches
er die ... capitalien nach der zeit der aufkuendigung einzutragen hat
Datierung: 1822
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 1039
- Belegtext:
gesetz vom 18ten juli 1824 ueber die ordnung der kapitalaufkuendigungen
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 853 Anm. 7.
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1832
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 1297
Wort danach: Kapitalaufkündigungsgegenstand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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