Wort davor: Kapital

kapital
Wortklasse: Adjektiv
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch und mittellateinisch capitalis.
Sachhinweis: DWB. II 605; Schulz,FremdWB. I 327.

kapital (I)
Erklärung: im allgemein Sprachgebrauch: hervorragend, vorzüglich, ausgezeichnet, vortrefflich, besonders stark oder groß, insbesondere in der Jäger-, Studenten- und Kaufmannssprache. vergleiche zB.: Paul,WB.5 338; Wahrig,DWB. 1971; Schlössing,KaufmWB. 78.

kapital (II)
Erklärung: in der Rechtssprache seit dem 18.Jh. gebraucht zur Kennzeichnung eines besonders schweren, meist todeswürdigen Verbrechens.
vgl. Kapitaldienstvergehung, Kapitalfall, Kapitallaster, Kapitalsache, Kapitalstrafe, Kapitalverbrechen, Kapitalverbrecher.

Wort danach: Kapitalabfindung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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