Wort davor: Kapital
kapital
Wortklasse: Adjektiv
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch und mittellateinisch capitalis.
Sachhinweis:
DWB. II 605; Schulz,FremdWB. I 327.
kapital (I)
Erklärung:
im allgemein Sprachgebrauch: hervorragend, vorzüglich, ausgezeichnet, vortrefflich, besonders stark oder groß, insbesondere in der Jäger-, Studenten- und Kaufmannssprache. vergleiche
zB.: Paul,WB.5 338; Wahrig,DWB. 1971; Schlössing,KaufmWB. 78.
kapital (II)
Erklärung:
in der Rechtssprache seit dem 18.Jh. gebraucht zur Kennzeichnung eines besonders schweren, meist todeswürdigen Verbrechens.
vgl.
Kapitaldienstvergehung,
Kapitalfall,
Kapitallaster,
Kapitalsache,
Kapitalstrafe,
Kapitalverbrechen,
Kapitalverbrecher.
- Belegtext:
delicta graviora seynd die jenige verbrechungen, so capital und durch ordentlichen gerichts-process vindiciret werden muessen: als da seynd todtschlaege, ehebruch, diebstahl, meyneyd, verraehterey
Datierung: 1668
Fundstelle: Böckler,Kriegsschule2 334
- Belegtext:
capital ... des todes werth
Datierung: 1710
Fundstelle: Nehring,Lex. 81
- Belegtext:
capital ... wird ... auch gebraucht von einer ubelthat, so das leben verwuerckt oder auch die vermeidung der stadt oder gebiets nach sich ziehet
Datierung: 1753
Fundstelle: Oberländer 105
- Belegtext:
wann es mit einer wegen grossen und capitalen verbrechen inhaftirten person so weit gekommen, daß die justiz derselben die todes-strafe zuerkannt
Datierung: 1760
Des Klugen Beamten... Formular-Buch (1760) I 147
Wort danach: Kapitalabfindung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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