Kapiatisbrief
Erklärung:
behördliche Genehmigung zur Eintreibung einer Schuld durch Gefangensetzung des Schuldners in der Form des Einlagers (I).
sprachliche Erläuterung:
(von lateinisch captare).
vgl.
einlegen (V 2).
Wort danach: Kapinge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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