Wort davor: Kapgeld

Kapiatisbrief
Erklärung: behördliche Genehmigung zur Eintreibung einer Schuld durch Gefangensetzung des Schuldners in der Form des Einlagers (I).
sprachliche Erläuterung: (von lateinisch captare).
vgl. einlegen (V 2).

Wort danach: Kapinge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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