Wort davor: Käpfermeister

Kapfgericht
Erklärung: Gericht, das auf einem 'Kapf' (Bergkuppe, runder Hügel; vergleiche SchwäbWB. IV 201 und Buck,FlN.2 130) gehalten wird; nur belegt für das Appellationsgericht, das als Mittelinstanz in Zivilstreitigkeiten bis 1664 auf einer vorspringenden Nase des Berggrats tagt, auf dem Schloß Rötteln in Baden liegt, und das auch Siebenergericht genannt wird.

Wort danach: Kapgeld

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