Wort davor: Kaperreglement
Kaperschiff
Erklärung:
wie Kaper (I); (Privat-)Schiff (Gegensatz: Kriegsschiff, Seeräuberschiff, Piratenschiff), das Kaperei
treibt oder wenigstens dazu ausgerüstet ist.
- Datierung: 1711
Fundstelle: Rädlein 525
- Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VII 634
- Belegtext:
privatpersonen, welche kaperschiffe auszurüsten vorhabens sind, müssen zu diesem behufe sich kaperbriefe ertheilen lassen. ... wer ohne diese auf kaperey ausgeht, wird als ein seeräuber angesehn
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 9 § 205
[weitere Angaben: ebd. f.]
- Belegtext:
preußisches kaper- oder kriegesschiff
Datierung: 1798
Fundstelle: NCCPruss. X 1758f.
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- Belegtext:
sollen unsere unterthanen ... keine kaperschiffe für rechnung der kriegführenden mächte ausrüsten
Datierung: 1803
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. XVII 324
Wort danach: Käpfermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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